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Reisen mit Minderjährigen
Falls Ihr Kind allein – oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist - informieren Sie sich bitte über die hierzu vom Auswärtigen Amt gemachten Empfehlungen.
Ein Muster für eine Reisevollmacht finden Sie hier: Reisevollmacht für minderjährige Reisende
Minderjährige Brasilianerinnen und Brasilianer (unter 18 Jahren), die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen, müssen gemäß Resolution Nr. 131 vom 26.05.2011 des Nationalen Justizrates (Conselho Nacional de Justiça) eine Reisegenehmigung vorweisen. Es empfiehlt sich, hiervon eine deutsche oder englische Übersetzung bei der Einreise in Deutschland mitzuführen.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige brasilianische Auslandsvertretung. Informationen finden Sie auf der Webseite der brasilianischen Botschaft in Berlin (nur in portugiesischer Sprache).
Wenn Sie in Brasilien wohnen, dann finden Sie Informationen auf der Webseite des Nationalen Justizrates (in portugiesischer und englischer Sprache) und auf den jeweiligen Webseiten der Tribunais de Justiça der Bundesstaaten (nur in portugiesischer Sprache). Nachstehend aufgeführt finden Sie die Webseiten derjenigen Tribunais de Justiça, in deren Bundesstaaten deutsche Auslandsvertretungen vertreten sind:
- Distrito Federal (Botschaft Brasília)
- Pernambuco (Generalkonsulat Recife)
- Rio de Janeiro (Generalkonsulat Rio de Janeiro)
- Rio Grande do Sul (Generalkonsulat Porto Alegre)
- São Paulo (Generalkonsulat São Paulo)