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Langzeitaufenthalte über 90 Tage

03.01.2018 - Artikel

Sie planen einen Langzeitaufenthalt in Deutschland?

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika, können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Für die Staatsangehörigen von Andorra, Brasilien, Honduras, Monaco und San Marino gilt das gleiche, sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen. Hierzu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.

Langzeitaufenthalte brasilianischer Staatsangehöriger in Deutschland

Brasilianer, die sich mehr als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann in vielen Fällen nach Einreise in Deutschland unmittelbar bei der für den deutschen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).

Ausnahmen:

1. Einreise über einen Drittstaat: Erfahrungsgemäß kommt es häufig zu Problemen bei der Grenzkontrolle bis hin zur Zurückweisung, wenn brasilianische Staatsangehörige für einen Daueraufenthalt ohne Visum über ein anderes Land (auch innerhalb des Schengen-Raums) nach Deutschland einreisen. Dies liegt vor allem daran, dass die o.g. besonderen Regelungen bei den ausländischen Grenzbehörden nicht bekannt sind und die Reisenden nicht nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, für einen längeren Aufenthalt auch visumfrei nach Deutschland einzureisen. Daher empfehlen wir, einen Direktflug nach Deutschland zu buchen, um die Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Alternativ dazu kann auch das Visum vorab bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Auch für den Fall, dass Sie sich zuvor schon einmal in Deutschland (oder einem anderen Schengen-Staat) aufgehalten haben, und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatten, wird eine vorherige Visa-Antragstellung dringend empfohlen.

2. Sofern Sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie das Visum vor Einreise bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Hierunter fallen alle Beschäftigungen

3. Auch Au-pair-Aufenthalte und Praktika. Auch für die Arbeitsplatzsuche sollte ein Visum beantragt werden, mit welchem ein bis zu 6-monatiger Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche möglich ist und mit welchem bei erfolgreicher Suche ohne vorherige Ausreise ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragt werden kann.

Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen. Hierzu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.

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