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Schengen Visum
Allgemeine Informationen
Alle Ausländer – mit Ausnahme der Angehörigen der EU-Staaten – sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis 90 Tage im Sechsmonatszeitraum benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat. Die Staatenliste zur Visumpflicht/Visumfreiheit finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
Brasilianische Staatsangehörige sind für Aufenthalte mit einer Dauer von unter 90 Tagen nicht visumpflichtig, wenn es sich um Tourismus-, Besuchs- oder Geschäftsreisen handelt.
Beantragung eines Schengen Visums
Ein Schengen-Visum berechtigt zu Einreise und Aufenthalt in allen Mitgliedstaaten des Schengen Raumes.
Der Schengen Raum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend.
Sofern Sie zu den sogenannten „Vielreisenden“ gehören, können Sie unter Umständen in den Genuss von Verfahrenserleichterungen kommen. Vielreisend ist, wer, in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits mindestens zwei Schengen-Visa der Kategorie C erhalten und rechtmäßig genutzt hat oder in der Vergangenheit ein Jahres- oder Mehrjahresvisum erhalten und dieses in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung rechtmäßig genutzt hat, Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Auslandsvertretung.
Antragsunterlagen
Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung Ihres Visumantrags führen. Achten Sie deshalb auf deren Vollständigkeit! Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einer einfachen Kopie.(Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge):
- Schengen Antragsformular
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengener Staaten gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen, sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein muss, im Original mit Kopie der Seite mit den Daten zur Person und gegebenenfalls vorheriger Schengen Visa
- Aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
- Belege über den Zweck der Reise:
Bei beruflichen Reisen
- die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen
- Andere Unterlagen, aus denen eindeutig geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen
- Gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen
- Dokumente, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens belegen
- Dokumente, die den Beschäftigungsstatus des Antragstellers im Unternehmen belegen
Bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken
- die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Studierendenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen
Bei touristischen oder privaten Reisen
- Dokumente in Bezug auf die Unterkunft:
- Eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll
- Belege von Hotels/Pensionen oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht
- Dokumente in Bezug auf die Reiseroute:
- Die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen
- Im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist, Tickets für die Weiterreise
Bei Reisen im Zusammenhang mit politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder Reisen, die aus anderen Gründen stattfinden
- Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme, unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht
Bei Reisen von Mitgliedern offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an die Regierung des betreffenden Drittland an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats teilnehmen
- Ein Schreiben einer Behörde des betreffenden Drittlands, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller der offiziellen Delegation angehört, die zur Teilnahme an einer der oben genannten Veranstaltungen in einen Mitgliedstaat reist, sowie eine Kopie der offiziellen Einladung
Bei Reisen aus gesundheitlichen Gründen
- Ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung in dieser Einrichtung hervorgeht, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten
- Unterlagen betreffend der Unterkunft oder Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft, zum Beispiel Nachweis über Hotelreservierung oder Einladung von Verwandten/Freunden in Deutschland mit vollständigem Namen und Adresse oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
- Unterlagen mit Angaben über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalt sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalt als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
- Dokumente anhand derer sich die Absicht des Antragstellers, das Gebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt, zum Beispiel:
- Buchung eines Rückreise- oder Rundreisetickets
- Gültige RNE/RNM
- Wohnsitzbescheinigung (Strom-, Wasser-, Gas- oder Kabel-TV-Rechnung)
- Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat
- Nachweis eines Arbeitsverhältnisses: Einkommensnachweise (zum Beispiel die drei letzten Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis der Eingliederung in den Wohnsitzstaat: familiäre Beziehungen, beruflicher Status, Immobilienbesitz
- Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
- Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, wenn ein Minderjähriger ohne seine Eltern reist
- Nachweis einer familiären Beziehung zum Gastgeber/zur einladenden Person
- Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein Schengen Visum 80 € und für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gilt die ermäßigte Gebühr von 40 €.
Gebührenfrei sind Visa für:
- Kinder unter 6 Jahren
- Schüler, Studenten, Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungsaufenthalten einreisen wollen
- Forscher
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport- und Kultur oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
- Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher, Familienangehörige von EU/EWR-Staatangehörigen
- Das „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem „vollen“ Reisedokument durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuem Reisedokument
Für Staatsangehörige der Russischen Föderation, der Ukraine, Moldaus, Bosnien und Herzegowinas, Albaniens, Mazedoniens, Serbiens, Montenegros und Georgiens beträgt die Visumgebühr 35 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, PIX oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier