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Visum zur Arbeitsplatzsuche

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Das Visum ermöglicht es Fachkräften, die einen anerkannten Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss besitzen, für max. 180 Tage zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu reisen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

Allgemeine Informationen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • in Deutschland anerkannter akademischer oder Berufsausbildungsabschluss
  • ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts (i.d.R. 893 EUR netto, Abweichungen im Einzelfall möglich) für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original plus ein Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und (bei akademischen Abschlüssen) die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Sollten Sie einen akademischen Abschluss besitzen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Sollten Sie keinen akademischen Abschluss besitzen, sondern eine abgeschlossenen Berufsausbildung vorweisen, so legen Sie bitte einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit vor. Die zuständige Behörde, welche Ihren auswärtigen Abschluss bewerten kann können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln.

Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das Europass Format.

Informationen zum Europass-Format: Europass

z.B. Buchung Hotel, unterschriebenes Einladungsschreiben, etc.

Diese müssen mindestens 1.027 € netto pro Monat betragen, nachzuweisen durch Kontoauszüge oder eine Verpflichtungserklärung.

Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR oder 50.000 USD, die ab dem Tag der Abreise und für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums (sechs Monate) gültig ist. Weitere Informationen hier.

Falls die Aufnahme einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Lehrer) erfolgen soll: Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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