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Antragsverfahren

01.12.2017 - Artikel

Wo beantrage ich das Visum?

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz haben. Welche Auslandsvertretung dies ist, finden Sie im Konsulatsfinder rechts.

Für Schengenvisa: Sachlich zuständig ist die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates, in dessen Hoheitsgebiet das alleinige oder hauptsächliche Reiseziel liegt. Ersatzweise ist die Auslandsvertretung des Schengen- Staates zuständig, in den die erste Einreise stattfindet.

Antragstellung

Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Ausgenommen von der Pflicht der persönlichen Vorsprache und Abgabe der Fingerabdrücke sind Kinder unter 12 Jahren, freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, Diplomaten zur Akkreditierung in Deutschland und Schengenvisum-Antragsteller, deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal (auch an einem anderem Ort und/oder von einem anderen Schengenmitgliedsstaat) erfasst worden sind.

In Porto Alegre, Rio de Janeiro und São Paulo benötigen Sie zur Antragsabgabe einen Termin. Bitte vereinbaren Sie den Termin über die Online-Terminvergabe in der rechten Randspalte.

Das Antragsformular und nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der rechten Spalte.

Visumgebühren

Die Visumgebühr beträgt einheitlich für alle Kategorien 75 Euro, für Minderjährige gilt der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR.

Ausnahmen sind möglich, siehe hierzu unser Gebühren-Merkblatt:

Merkblatt Visumgebühren

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen die in den einzelnen Merkblättern angegebenen Zeiten, um über Ihren Antrag zu entscheiden. In Einzelfällen kann es auch deutlich länger dauern. Deshalb sollte Sie das Visum so früh wie möglich beantragen, bis zu drei Monate vor Antritt der geplanten Reise.

Passbestimmungen

Ihr Pass muss, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein, sowie bei einem Kurzzeitaufenthalt noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.

Fotobestimmungen

Ihr Foto muss folgenden Anforderungen genügen:

- Aktuell

- 45mm x 35 mm

- Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.

Nähere Informationen können Sie der Fotomustertafel rechts entnehmen.

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