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Staatsangehörigkeitsausweis als verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist der rechtsverbindliche Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist gebührenpflichtig, und dauert in der Regel zweieinhalb bis drei . Anträge können über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen eingereicht werden.
Um den Staatsangehörigkeitsausweis über die für Sie zuständige Auslandsvertretung zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Füllen Sie bitte zwingend den Fragebogen am PC aus und senden Sie ihn per E-Mail an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Es ist erwünscht, dass möglichst alle Familienmitglieder das Verfahren zusammen durchlaufen. Im Fragebogen können die Personendaten aller Antragsteller angegeben werden.
Bitte beachten Sie:
- Zur Prüfung sind vollständige Angaben erforderlich (also alle Geburts- und Eheschließungsdaten aller Antragsteller und Vorfahren, sowie genauer Abstammungshinweise (z.B. welches Kind gehört zu welchen Eltern?). Unvollständig ausgefüllte Fragebögen werden nicht geprüft, und zwecks Vervollständigung an die Antragsteller zurück gesendet.
- Neben dem ausgefüllten Fragebogen sind nur Staatsangehörigkeitsausweise bzw. Einbürgerungsurkunden von Familienmitgliedern beizufügen. Sonstige Unterlagen werden bei Bedarf separat angefordert.
- Eine „União Estavel“ wird in Deutschland nicht als Eheschließung anerkannt.
Staatsangehörigkeitsfragebogen
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Tipp: Wo finde ich die Unterlagen meiner deutschen Vorfahren?
2. Nach der Rückmeldung des Konsulatsbeamten bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen bitte gemäß der Ihnen übersandten Checkliste vor.
- Die einzelnen auszufüllenden Formulare finden Sie hier. Bitte füllen Sie die deutschen Formulare am PC aus. Als Sprache ist Deutsch bzw. Englisch zu verwenden. Die portugiesischen Übersetzungen der Formulare sind nicht auszufüllen, und dienen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe.
Formular F (für Antragsteller ab 16 Jahre)
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Formular FK (für Antragsteller bis 16 Jahre)
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Anlage V (Vorfahren)
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Vollmacht
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(falls Sie einen Dritten beauftragen, Sie zu vertreten)
- Alle Antragsunterlagen sind entweder im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen. Zusätzlich ist eine einfache Kopie von jedem Dokument (auch den Formularen) beizufügen. Unterlagen, die nicht im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorgelegt werden, können nicht angenommen werden. Die eingereichten Dokumente müssen NICHT mit der Haager Apostille versehen werden. Bitte sortieren Sie alle Unterlagen indem Sie alle Dokumente der Antragsteller und Vorfahren den jeweiligen Formularen F/FK und V zuordnen.
- Brasilianische und andere ausländische Urkunden sind mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen (ausgenommen Reisepässe und Personalausweise; weiterhin ausgenommen sind die englischsprachigen Urkunden). Die Übersetzungen sind entweder im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen; weiterhin wird von jeder Übersetzung eine einfache Kopie benötigt. Urkunden und Übersetzungen sind miteinander zu verbinden. Urkunden, die in einer anderen als der portugiesischen Sprache vorliegen (z.B. in Spanisch, in Polnisch), können entweder direkt ins Deutsche, oder zunächst ins Portugiesische, und anschließend ins Deutsche übersetzt werden. Listen mit den vereidigten Übersetzern finden Sie hier
3. Nachdem Sie alle Dokumente und Formulare beisammen haben, buchen Sie bitte einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Im Rahmen der Vorsprache kann ein Familienmitglied die vollständigen Unterlagen aller antragstellenden Familienangehörigen einreichen.
Sie benötigen hierfür einen Termin
Wichtig: Es steht Ihnen auch frei, die Unterlagen ohne Einbeziehung der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung direkt an das Bundesverwaltungsamt zu übersenden. In diesem Fall informieren Sie sich bitte mit Hilfe der beigefügten Merkblätter des Bundesverwaltungsamts über die Antragserfordernisse.
Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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