Aktuelles - Neues Gesetz geplant
Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten im Parlament behandelt werden.
Durch das neue Gesetz soll ein neuer gesetzlicher Rahmen für die staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre Nachkommen geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet gesetzliche Ansprüche auf Einbürgerung für Personen, die aufgrund von NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder gar nicht erst erhalten haben, und die nicht bereits einen Anspruch nach Art. 116 Absatz 2 Grundgesetz besitzen. Der Einbürgerungsanspruch soll auch für alle Abkömmlinge der Betroffenen bestehen.
Nähere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entnehmen.