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Namenserklärung oder -änderung

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Haben Sie Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes? Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung einer Namenserklärung.

Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes? Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich.

Familienrechtliche Ereignisse im Ausland (also z.B. Geburt, Heirat, Scheidung) haben oftmals keine Auswirkungen auf den Namen des deutschen Staatsbürgers. Damit ein Name für den deutschen Rechtsbereich wirksam erworben/geändert wird (und somit dieser z. B. auch in ein deutsches Ausweispapier - Reisepass oder Personalausweis - eingetragen werden kann), ist oftmals eine sogenannte Namenserklärung notwendig.

Die Namenserklärung kann bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden, welche die Erklärung dann an das zuständige Standesamt in Deutschlandweiterleitet. Das Standesamt legt die Namensführung verbindlich fest.

Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen Reisepass auf den neuen Namen beantragen.


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