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Konsulatsmatrikel

Konsulatsmatrikel, © GKSP/Canva.com
Konsulatsmatrikel
Ist ihr Vorfahre vor 1904 ausgewandert, so hat ihr Vorfahre automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er sich nicht bei einem deutschen Konsulat in die Konsulatsmatrikel (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen. Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.
Nachfolgend finden Sie die Namensregister von allen bis heute erhaltenen Konsulatsmatrikeln der deutschen Konsulate in Brasilien vor:
Konsulatsmatrikel Belém XLS / 18 KB
Konsulatsmatrikel Joinville XLS / 33 KB
Konsulatsmatrikel Juiz de Fora XLS / 25 KB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre A-F PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre G-K PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre L-R PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre S-Z PDF / 8 MB
Konsulatsmatrikel Recife XLS / 45 KB
Konsulatsmatrikel Rio de Janeiro XLS / 85 KB
Konsulatsmatrikel Santos PDF / 6 MB
Konsulatsmatrikel Sao Paulo A-K
PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Sao Paulo L-Z PDF / 6 MB
Außerdem stehen diese Register nun mit dem Recherchetool invenio online zur Verfügung. Es bedarf dazu keiner Anmeldung im System oder eines vorherigen Kontakts mit dem Auswärtigen Amt oder einer Auslandsvertretung.
Unter dem folgenden Link finden Sie das Recherchetool invenio online (https://politisches-archiv.diplo.de/invenio/main.xhtml), das eine Suche in den folgenden Konsulatsmatrikeln und Passregistern Bahia, Belem, Joinville, Juiz de Fora, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Santos, Sao Francisco do Sul und Sao Paulo ermöglicht.
Sollten Sie Ihren vor 1904 ausgewanderten Vorfahren in einem der Register gefunden haben, übersenden Sie bitte einen ausgefüllten Staatsangehörigkeitsfragebogen an die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung in Brasilien, damit durch diese geprüft werden kann, ob Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Staatsangehörigkeitsfragebogen
PDF / 349 KB
Falls Sie in den Namensregistern nicht fündig werden, sind ersatzweise auch andere Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren möglich (z.B. deutsche Reisepässe, Heimatscheine, Reiseunterlagen über die zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland). Die deutschen Auslandsvertretungen können Ihnen bei der Suche nach den Dokumenten leider nicht behilflich sein.