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Europawahl 2019
Die Bundesregierung hat Sonntag, den 26. Mai 2019 als Wahltag für die Europawahl 2019 festgelegt.
Berechtigt zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 6 Abs. 1 EuWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gemäß Abs. 2 sind auch wahlberechtigt die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl ist, dass Deutsche im Ausland sich in das Wählerverzeichnis der jeweils zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Die Vordrucke hierfür (Anlage 2 zu § 17 Abs. 5 EuWO) wird der Bundeswahlleiter zur Verfügung stellen.
Wie schon bei den vorausgegangenen Europawahlen werden das Antragsformular auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und das dazugehörende Merkblatt vor der Wahl als pdf-Dateien auf der Internetseite des BWL unter www.bundeswahlleiter.de zum Download bereitstehen. Interessenten werden gebeten, regelmäßig die Seite zu besuchen; die Auslandsvertretungen in Brasilien werden, sobald weitere Informationen vorliegen, hierüber informieren.