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Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
Eine in Brasilien wirksam geschlossene Ehe ist automatisch auch in Deutschland gültig, ohne dass es einer Beurkundung durch einen deutschen Standesbeamten bedarf.
Allgemeine Informationen
Eine in Brasilien wirksam geschlossene Ehe ist automatisch auch in Deutschland gültig, ohne dass es einer Beurkundung durch einen deutschen Standesbeamten bedarf. Wenn Sie die Eheschließung in ein deutsches Register eintragen lassen wollen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen, vorausgesetzt mindestens einer der Ehegatten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fehlende Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente im Original oder beglaubigter Kopie zu Ihrem Termin mit:
Fehlende Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.
- Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein gültiger Reisepass oder ein maximal 10 Jahre alter brasilianischer Personalausweis (RG) mitzubringen.
- Reisepässe, Personalausweise (carteira de identidade) und Apostillen müssen nicht übersetzt werden
- ein Identitätsdokument jedes Heimatstaates (z.B. im Falle der brasilianischen Staatsangehörigkeit: Kopie des brasilianischen Reisepasses [nur Doppelseite mit Bild] oder Personalausweises
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.
Deutsche Standesämter bestehen in der Regel auf die Vorlage von brasilianischen Urkunden mit Apostille. Sofern Sie noch nie in Deutschland einen Wohnsitz innehatten, ist das Standesamt I zuständig. Das Standesamt I verzichtet auf die Anbringung von Apostille. Bei allen anderen Standesämtern informieren Sie sich bitte zunächst beim zuständigen deutschen Standesamt, ob die aus Brasilien stammenden Urkunden mit Apostillen vorzulegen sind. Nähere Informationen zur Apostille (ehemals Legalisationen) finden Sie hier.
Verfahren
Sobald die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden.
Es müssen beide Ehegatten zum Termin erscheinen Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass die Ehegatten gemeinsam bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen. Wenn keine Ehenamenserklärung abgegeben wird, reicht die Vorsprache eines Ehegatten. Bringen Sie den ausgefüllten Formantrag und die oben aufgeführten Unterlagen mit. In der Auslandsvertretung wird der Antrag vorgeprüft und mit den eingereichten Unterlagen an das für die Antragsteller zuständige deutsche Standesamt zur Anlegung.
Zuständig für die Beurkundung der Ehe ist immer ein Standesamt in Deutschland. Die Auslandsvertretung wirkt nur an der Aufnahme der Nachbeurkundung mit und übersendet diese dann an das Standesamt.
Standesamt I
Innerhalb von drei Monaten sollten Sie eine Rückmeldung über die Gebühren per E-Mail erhalten. Erst nach Zahlung der Gebühren wird die Bescheinigung ausgestellt.
Andere Standesämter
Grundsätzlich wird sich das zuständige Standesamt mit Ihnen oder der Auslandsvertretung direkt in Verbindung setzen und Sie erhalten zu gegebener Zeit die entsprechenden Informationen und die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Standesamts I in Berlin beträgt derzeit 10 Monate.
Zur Bearbeitungsdauer anderer deutscher Standesämter kann keine Prognose gegeben werden. Sobald die Urkunden eingetroffen sind, werden wir Sie unverzüglich von Ihrer Auslandsvertretung informiert.
Gebühren
Hier ist zu unterscheiden zwischen:
Gebühren der deutschen Auslandsvertretungen
- Für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister bei gleichzeitiger Abgabe einer Namenserklärung wird eine Gebühr von 79,57 Euro erhoben
- Für die Beglaubigung einer Unterschrift auf dem Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister ohne Namenserklärung wird eine Gebühr von 56,43 Euro erhoben
- Für Kopiebeglaubigungen fallen weitere Gebühren zwischen 24,59 Euro und 27,16 Euro an (je nach Auslandsvertretung)
Die Gebühren müssen bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte (Master, Visa) in Euro entrichtet werden. Euro-Bargeld, Debitkarten, Schecks, PIX-Zahlungen können nicht akzeptiert werden.
Gebühren deutscher Standesämter
- Die Nachbeurkundung der Auslandseheschließung im Eheregister ist gebührenpflichtig. Die Bestimmung der Höhe dieser Gebühren fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sie kann also von Standesamt zu Standesamt variieren, je nachdem in welchem Bundesland das Standesamt seinen Sitz hat. Die Gebühren des Standesamts können per Banküberweisung oder internationaler Kreditkatenzahlung bezahlt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen können nicht bei der Zahlung unterstützend tätig werden.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie Online-Terminvergabe