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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Auslandseinbürgerung
Sie möchten die brasilianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, ohne die deutsche dadurch zu verlieren? Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt grundsätzlich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (Ausnahme: der Erwerb einer anderen EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz). Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben.
Diese muss beim Bundesverwaltungsamt beantragt und von dort genehmigt werden, bevor Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit annehmen.
Für eine Beibehaltung gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
Merkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
PDF / 401 KB
2. Bitte bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen bitte gemäß Merkblatt vor.
- Es sind alle geeigneten Dokumente vorzulegen, die Ihre feststehenden Bindungen nach Deutschland sowie das Erfordernis der Einbürgerung in Brasilien belegen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich im Einzelfall an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
- Die auszufüllenden Formulare finden Sie hier. Bitte füllen Sie die Formulare am PC aus.Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Brasilianische und andere ausländische Urkunden sind mit einer beglaubigten Übersetzung in das Deutsche vorzulegen (ausgenommen Reisepässe und Personalausweise). Listen mit den vereidigten Übersetzern finden Sie hier.
- Alle Antragsunterlagen sind entweder im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen. Zusätzlich ist eine einfache Kopie von jedem Dokument (auch den Formularen) beizufügen. Unterlagen, die nicht im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorgelegt werden, können nicht angenommen werden. Die eingereichten Dokumente müssen NICHT mit der Haager Apostille versehen werden.
3. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte Antragsformular an die für Sie zuständige Auslandsvertretung vorab per E-Mail. Warten Sie die Rückmeldung des Konsularbeamten ab.
4. Nachdem die Rückmeldung des Konsularbeamten erfolgt ist, buchen Sie bitte einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Sie benötigen hierfür einen Termin
Wichtig: Die Antragstellung muss zwingend über die für Sie zuständige Auslandsvertretung erfolgen. Eine Antragsabgabe bei den Honorarkonsuln/innen oder eine direkte Übersendung der Unterlagen zum Bundesverwaltungsamt auf dem Postwege ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Brasilien seit dem 21.11.2017 keine Einbürgerungsurkunden mehr ausstellt. Die Einbürgerung wird nur noch im Diário Oficial veröffentlicht. Deutschen, die eine Einbürgerung in Brasilien beantragt haben, wird empfohlen, regelmäßig und insbesondere vor erneuter Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit online (www.in.gov.br/seção1) unter Angabe des Namens zu prüfen, ob sie zwischenzeitlich eingebürgert wurden.
Die Beantragung einer erneuten Beibehaltungsgenehmigung (sog. Anschlussurkunde) ist ab sofort nur noch mit einem ausgefüllten Antragsformular (Bw oder BKw) möglich. In diesem Verfahren ist eine Beteiligung der zuständigen Auslandsvertretung nicht erforderlich, es muss grundsätzlich keine erneute Stellungnahme abgegeben werden. Die Antragsteller können den Antrag auf erneute Ausstellung einer Beibehaltungsgenehmigung unmittelbar per Post an das BVA senden. Für die Anschlussurkunde wird die volle Gebühr von 255€ erhoben.