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Apostille/Legalisationen, Beglaubigungen und Beurkundungen

Beglaubigung, © GKSP/Canva.com
Hier finden Sie Informationen zu Apostille/Legalisationen, Beglaubigungen und Beurkundungen.
öffentlicheApostille/Legalisation ausländischer Urkunden
Zur Verwendung brasilianischer Dokumente im deutschen Rechtsverkehr ist oftmals eine Apostille notwendig, die den inländischen Behörden bestätigt, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.
Für brasilianische Urkunden können nur brasilianische Stellen die Apostille erteilen. Für deutsche Urkunden können nur deutsche Stellen die Apostille erteilen.
Lesen Sie das Merkblatt für weitere Information:
Achtung: Legalisationen, die bis zum Beitritt von Brasilien zum Haager Apostillenabkommen, am 13.08.2016, ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.
Unterschriftsbeglaubigung und notarielle Beurkundung
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele für die Notwendigkeit einer Unterschriftsbeglaubigung sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft;
- Handelsregistereintragungen;
- Beantragung eines Führungszeugnisses;
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft.
Um Ihre Unterschrift zu beglaubige, gehen Sie wie folgt vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
2. Sortieren Sie die notwendigen Unterlagen:
- das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll
- ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis, keine RNE). RG dürfen für die Unterschriftsbeglaubigung maximal 10 Jahre alt sein. Bitte beachten Sie, dass für deutsche Staatsbürger nur deutsche Ausweisdokumente anerkannt werden können. Deshalb kann, auch wenn Sie dauerhaft in Brasilien leben, ihr brasilianischer Ausländerausweis (carteira de identidade de estrangeiro) leider nicht akzeptiert werden. Ebenfalls können für Doppelstaater, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, keine brasilianischen Ausweisdokumente akzeptiert werden.
- Im Falle der Sperrkontoeröffnung für Studienzwecke wird eine einfache Passkopie benötigt.
3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie persönlich zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Termin
Unterschriftsbeglaubigung zwecks Bankangelegenheiten
In einigen Fällen bitten Banken in Deutschland im Zusammenhang mit Kontoeröffnungen, Darlehensanträgen usw. von Bankkunden, die im Ausland wohnen, um Unterschriftsbeglaubigungen oder Identitätsprüfungen durch das Generalkonsulat.
Ab dem 01/07/2010 ist die Ausstellung diese Bescheinigungen aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Regelungen (Geldwäschegesetz) nicht mehr möglich, mit Ausnahme von Sperrkontoeröffnungen für Studenten.
Notarielle Beurkundung
Die Beurkundung ist die „stärkere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Erklärenden, zusätzlich ist er (wie ein deutscher Notar) verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren.
Einige Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
Für die Ausstellung einer notariellen Urkunde verwenden Sie bitte das Kontaktformular
Anschließend wird die Beurkundung aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben von der Auslandsvertretung vorbereitet, in manchen Fällen (aber nicht notwendigerweise) anhand des Entwurfs eines deutschen Notars oder Rechtsanwalts und kann nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.
Beglaubigungen von Fotokopien
Die deutschen Auslandsvertretungen können Fotokopien von Urkunden beglaubigen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
2. Sortieren Sie die notwendigen Unterlagen:
- das Original, dessen Kopie beglaubigt werden soll
- die von Ihnen benötigte Anzahl einfacher Kopien des Originals
3. Nachdem Sie alles beisammen haben, bitte vereinbarem Sie einen Online-Terminvergabe.