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Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung

27.08.2021 - Artikel

Zwischen 1933 und 1945 wurden Sie oder einer Ihrer Vorfahren aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt. Im Zusammenhang mit dieser Verfolgung haben Sie oder einer Ihrer Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder war vom Erwerb ausgeschlossen. Für diesen Personenkreis gibt es jetzt die Möglichkeit der Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung.

Begünstigter Personenkreis

Zum begünstigten Personenkreis gehören Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 08.05.1945

  • die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren haben (insbesondere durch Einbürgerung auf Antrag in einen anderen Staat),
  • von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerungen deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren,

a. nach Antragstellung nicht eingebürgert worden sind

oder

b. allgemein von einer Einbürgerung - die bei einer Antragstellung sonst möglich gewesen wäre - ausgeschlossen waren oder

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland – in den Grenzen vom 31.12.1937 – aufgegeben oder verloren haben, wenn dieser

a. bereits vor dem 30.01.1933 begründet worden war

oder

b. als Kind auch nach diesem Zeitpunkt begründet worden war

Die Einbürgerungsmöglichkeit steht auch den Abkömmlingen dieser Personen offen.

Wie kann ich den Antrag einreichen?

Sie können den Einbürgerungsantrag bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung persönlich einreichen. Die zuständige Auslandsvertretung leitet die Unterlagen dann im Anschluss an das Bundesverwaltungsamt weiter.

Um die Erklärung über die für Sie zuständige Auslandsvertretung zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Füllen Sie bitte zwingend den Fragebogen am PC aus und senden Sie ihn per E-Mail an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

Es ist erwünscht, dass möglichst alle Familienmitglieder das Verfahren zusammen durchlaufen.  Im Fragebogen können die Personendaten aller Antragsteller angegeben werden.

Bitte beachten Sie:

  • Zur Prüfung sind vollständige Angaben erforderlich (also alle Geburts- und Eheschließungsdaten aller Antragsteller und Vorfahren, sowie genauer Abstammungshinweise (z.B. welches Kind gehört zu welchen Eltern?). Unvollständig ausgefüllte Fragebögen werden nicht geprüft, und zwecks Vervollständigung an die Antragsteller zurück gesendet.
  • Neben dem ausgefüllten Fragebogen sind nur Staatsangehörigkeitsausweise bzw. Einbürgerungsurkunden von Familienmitgliedern beizufügen. Sonstige Unterlagen werden bei Bedarf separat angefordert.
  • Eine „União Estavel“ wird in Deutschland nicht als Eheschließung anerkannt.

2. Nach der Rückmeldung des Konsulatsbeamten bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen bitte gemäß der Ihnen übersandten Checkliste vor.

Die einzelnen auszufüllenden Formulare finden Sie hier. Bitte füllen Sie die deutschen Formulare am PC aus.

Antrag E15 - für Personen ab 16 Jahre 

Antrag E15_K - für Personen unter 16 Jahren 

Anlage_AV - für Angaben zu weiteren Vorfahren 

Vollmacht - zur Bevollmächtigung eines Dritten

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