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Konsularservice

Eheschließung

Verbindliche Auskünfte über brasilianisches Recht und Ihre Hochzeit in Brasilien können Ihnen nur brasilianische Behörden erteilen.

Das untenstehende Merkblatt Deutsche heiraten in Brasilien dient als erste Orientierung und beruht in erster Linie auf dem Erfahrungs-wissen der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien. Sie ersetzen nicht das Einholen von konkreten Informationen und Auskünften seitens der zuständigen brasilianischen Behörden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Trauungsstandesamt oder die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland, beispielsweise die brasilianische Botschaft in Berlin.

In der Regel müssen deutsche Verlobte u.a. eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch des Standesamtes des Ortes, wo sie geboren sind, vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein soll.

Für alle deutschen Urkunden muss eine Apostille eingeholt werden, bevor Sie sie dem brasilianischen Standesbeamten vorlegen.

Ebenso sind Urkunden in deutscher Sprache mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorzulegen. Sie können durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer in Deutschland gefertigt werden. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der Einholung einer Apostille in Deutschland.

Namensführung nach Eheschließung

Möchte der deutsche Ehegatte einen Ehenamen führen, kann für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung der Eheleute erforderlich sein. Sie muss vor der Neuausstellung eines Passes auf den neuen Ehenamen abgegeben werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass der Eheschließung der darin genannten Verlobten kein Ehehindernis aus Sicht des deutschen Rechts entgegensteht.

Nähere Informationen, wie und wo sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen können, finden Sie im untenstehenden Merkblatt Ehefähigkeitszeugnis.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Lesen Sie das Merkblatt:

2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:

3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Online-Terminvergabe

Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister

Eine in Brasilien wirksam geschlossene Ehe ist automatisch auch in Deutschland gültig, ohne dass es einer Beurkundung durch einen deutschen Standesbeamten bedarf. Wenn Sie die Eheschließung in ein deutsches Register eintragen lassen wollen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen.

Nähere Informationen, wie Sie die Eheschließung im deutschen Eheregister eintragen und eine deutsche Heiratsurkunde beantragen können, finden Sie im untenstehenden Merkblatt Eheregister.

Untenstehend finden Sie auch das Antragsformular, welches ausgefüllt mitzubringen ist.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Lesen Sie das Merkblatt:

2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:

3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Online-Terminvergabe

Informationen zu den zivilrechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen erteilt das Standesamt des Ortes, in dem Sie heiraten möchten.

Die nebenstehenden Hinweise im Merkblatt Eheschließung in Deutschland sollen Ihnen nur als erste Orientierung dienen und beruhen in erster Linie auf dem Erfahrungswissen der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien. Sie ersetzen nicht das Einholen von konkreten Informationen und Auskünften seitens des zuständigen deutschen Standesbeamten. Bitte wenden Sie sich an Ihr Trauungsstandesamt.

Bitte beachten Sie, dass die Heirat eines brasilianischen Staatsangehörigen in Deutschland innerhalb von 180 Tagen nach Rückkehr eines oder beider Ehegatten nach Brasilien beim brasilianischen Standesamt registriert werden muss. Nähere Informationen erteilt die brasilianische Botschaft

Güterstandsbescheinigung

Zur Eintragung der Ehe in das Register des brasilianischen Standesamtes oder in Erbangelegenheiten wird zuweilen eine Bescheinigung über den deutschen Güterstand benötigt.

Zur Ausstellung einer solchen legen Sie uns bitte vor:

  • Ihre gültigen Reisepässe
  • Ihre Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden, Ehevertrag
  • Gebühr

Die Gebühr für diese Bescheinigung berechnet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die rechtliche Prüfung, mindestens jedoch der Gegenwert von 34,07 Euro. Sie ist bei der Antragstellung bar in brasilianischen Reais oder per Kreditkarte in Euro zu entrichten.

Diese Bescheinigung kann Ihnen anlässlich der persönlichen Vorsprache beider Ehegatten ausgestellt werden.

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