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Deutsches Führungszeugnis

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Häufig benötigen deutsche Staatsangehörige, die z.B. in Brasilien eine Aufenthaltsgenehmigung („Permanência“) beantragen oder heiraten möchten, ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis. Jede Person, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Das Führungszeugnis kann direkt beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister - beantragt werden; nähere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz

Mit dem elektronischen Personalausweis können Sie es online im Internet beantragen und bezahlen.

Alternativ müssen Sie die Personendaten und die Unterschrift amtlich, entweder durch eine deutsche Auslandsvertretung oder eine ausländische Behörde oder einen Notar oder eine Notarin bestätigen lassen. Unter Beachtung der nachstehenden Ausführungen kann der Antrag über die Auslandsvertretungen gestellt werden. Das gesamte Verfahren ist sehr zeitaufwändig.

Bestätigung der Identität und Unterschrift

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (Führerscheine oder Berufsausweise können nicht akzeptiert werden)

Gebühr

Gebühr im Gegenwert von34,07 Euro zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Der Antrag muss vor einem Konsularbeamten unterschrieben werden. Daher ist die persönliche Vorsprache. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Ausstellung des Führungszeugnisses

Voraussetzung für die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz ist, dass Sie die Gebühr bereits vorab entrichtet haben. Die Gebühr beträgt für ein reguläres Führungszeugnis 13,00 Euro. Die Gebühr ist durch Überweisung auf das folgende Konto des Bundesamts für Justiz zu bezahlen:

Name: Bundesamt der Justiz

Bank: Deutsche Bundesbank - Filiale Köln

IBAN-Nr.: DE49370000000038001005

BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370

Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Antragstellers

Senden Sie den Antrag - sofern möglich - mit einer Durchschrift des Überweisungsauftrags an das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen nach Antragsabsendung ausstellt und unmittelbar an die von Ihnen im Antrag angegebene Anschrift übersendet.

Überbeglaubigung von Führungszeugnissen

Voraussetzung für die Anerkennung und Verwendung deutscher Urkunden im brasilianischen Rechtsverkehr ist die Apostille. Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Thema: Apostille

Ebenfalls wird auf die Hinweise des Bundesamtes für Justiz bezüglich der Verwendung eines Führungszeugnisses im Ausland verwiesen: Hier

Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen, müssen Sie zusammen mit dem Antragsformular ein kurzes Anschreiben an das Bundesamt für Justiz verfassen, in welchem Sie den Grund für die Überbeglaubigung (Apostille), z. B. Nutzung des Dokuments in Brasilien, nennen und darum bitten, das Führungszeugnis an das Bundesverwaltungsamt für die Überbeglaubigung (Apostille) weiterzuleiten.

Übersetzung

Schließlich müssen Sie das Führungszeugnis zur Verwendung in Brasilien noch von einem amtlichen Übersetzer (siehe Übersetzer) übersetzen lassen.

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