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Deutschenliste und Krisenvorsorge

Deutschenliste zur Krisenvorsorge, © Auswärtiges Amt
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Ausland leben, können in eine Deutschen-/Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren.
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Ausland leben, können in eine Deutschen-/Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Über die Deutschenliste erfolgt auch die persönliche Unterrichtung über die Voraussetzungen zur Teilnahme an bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum Europäischen Parlament.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen raten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufgenommen werden kann.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ausschließlich passwortgeschützt im online-Verfahren.
Die elektronische Registrierung ersetzt die bisher manuell geführten Krisenvorsorgelisten an den deutschen Auslandsvertretungen.
Wir bitten Sie daher, Ihre Daten möglichst bald über das Internet einzugeben, auch wenn Sie bisher schon registriert waren. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und –bewältigung sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.
Zur Registrierung:
krisenvorsorgeliste.diplo.de